Allgemeine Geschäftsbedinungen / Gastaufnahmevertrag – Rancho Riu de Gaià
Stand: 05.01.2018
Dem Gastaufnahmevertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
1. Wird ein Zimmer / Appartement / Ferienwohnung, -haus, Pferdeplatz bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtung daraus.
a) Verpflichtung des Vermieters ist es, das Zimmer/App./Ferienwohnung –haus, Pferdeplatz entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Unsere Weiden dienen hauptsächlich zum Auslauf und nicht der Futtergrundlage.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers / App. / Ferienwohnung, -haus, Pferdeplatz zu bezahlen. Anzahlung 10%, Restzahlung bar bei Anreise vor Ort oder im Vorfeld überweisen.
3. Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer / App. / Ferienwohnung, -haus, Pferdeplatz nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Unterbringungsleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Die Anzahlung von 10% des bestätigten Angebots wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Ein Buchungsrücktritt sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Stornogebühren werden entsprechend der gesetzlichen Regelung erhoben.
Im Fall eines Buchungsrücktritt berechnen wir folgende Stornogebühren vom Gesamtpreis:
- bis 3 Monate vor Reiseantritt kann kostenlos storniert werden
- 3-1 Monat vor Reiseantritt 50%
- 1 Monat vor Reiseantritt 70%
- 7 Tage vor Reiseantritt 90%
- bei Nichterscheinen am Anreisetag, oder vorzeitiger Abreise 100%
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung, sie ist im Mietpreis nicht enthalten.
Die ERV Reiseversicherung deckt alles in einem Paket ab und kann online gebucht werden.
4. Kann der Vermieter das nicht in Anspruch genommene Zimmer /App. / Ferienwohnung, -haus, Pferdeplatz anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
5. Der Vermieter hat Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die eingebrachten Sachen des Gastes.
6. Um Ihnen die Doppelzimmer, Ferienwohnungen/-haus, Pferdeplatz am Anreisetag rechtzeitig um 15.00 Uhr bereitstellen zu können, bitten wir Sie, am Abreisetag diese bis spätestens 12.00 Uhr geräumt zu haben. Nach Absprache können Sie gern auch früher anreisen bzw. später abreisen.
7. Für Reiter werden Tetanusimpfungen, für Pferde und mitgebrachte Hunde der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorausgesetzt. Für eingebrachte Sachen, wie Sattel, Zaumzeug ect. übernehmen wir keine Haftung, bitte überprüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung/Hausratversicherung..
Um die Gesundheit Ihrer und unserer Pferde zu gewährleisten, bitten wir darum, nur Pferde aus gesunden Beständen mitzubringen. Eine Impfung gegen Influenza und Herpes wird vorausgesetzt. (Ausnahme: ärztliches Attest, nicht älter als 1 Woche) Bitte Equiden und Impfpass mitbringen.
8. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Reiten ein erhöhtes Risiko in sich birgt. Die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstalter und Kursleiter schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern sie nicht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung beruhen. Sich gegen alle auftretenden Risiken zu versichern, ist ausdrücklich Sache des Teilnehmers. Wir empfehlen dringend Versicherungen für Reisegepäck (Diebstahl, Beschädigung usw.), Unfall, Bergung / Rückführung und Haftpflicht abzuschließen. Eine in der Europäischen Union gültige Krankenversicherung, die Reitunfälle einschließt, ist die Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Programmen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten wir Sie beim Reiten einen Helm zu tragen.
9. Wir weisen darauf hin, dass das Betreten des gesamten Geländes der Rancho Riu de Gaià durch Kinder/Jugendliche nur in Begleitung von Erwachsenen und auf eigene Gefahr gestattet ist.
11. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme des Zimmers / App. / Ferienwohnung, -haus, Pferdeplatz die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.
12. Während unserer Veranstaltungen und Ausritten werden unter Umständen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen Medien veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder erfolgt auf unserer Homepage, Printmedien und soziale Netzwerke wie z.B. Facebook.
Mit dem Betreten von Rancho Riu de Gaià und der Teilnahme an unseren Ausritten erfolgt die Einwilligung der anwesenden Person zur unentgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und zwar ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Person bedarf.
Sollte die betreffende Person im Einzelfall nicht mit der Veröffentlichung ihrer Person einverstanden sein, bitten wir um die unmittelbare Mitteilung per Mail, Telefon oder auf postalischem Weg mit der genauen Bezeichnung der diesbezüglich in Rede stehenden Abbildung. In diesem Fall wird die Abbildung binnen einer angemessenen Frist entfernt und nicht weiter veröffentlicht.